28
Mrz
2014

Weihrauch nützt nur der Beweihräucherung

Der Panther schätzt ja hin und wieder den einen oder anderen Unternehmer. Manager, also angestellte Möchtegernunternehmer, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten, also abhängig beschäftigt sind, sich aber als Allmächtige fühlen, die, genau die hat der Panther jedoch dick wir nur sonstwas.

Dazu gehört ein gewisses Großmaul Reitzle, stets der Erste im Absahnen, mehr nicht.... Ehemals Vorstand von Linde. Der Mann, der jedes Unternehmen in dem er rumfummelte, stets gegen die Wand fuhr (BMW nun mit rund 70 Mrd. Verbindlichkeiten!!!), nur niemand merkt was, weil sie alle mit drin hingen und hängen, so wurden die Jahresabschlüsse halt schön bewertet...

So hat es offenbar auch niemand mitbekommen, dass der Wunderknabe Reitzle das "Wachstum" von Linde AG lediglich aufgrund von Zukäufen und damit zusammenhängender hoher Verschuldung zustande gebracht hat, eigentlich nicht er, nein auf Rat von McK und Roland B. im Zusammenhang mit irrwitzigen Kosteneinsparungen und Personaleinsparungen sowie Einstellung von Praktikanten und Zeitarbeitsverträgen.

Was aber niemanden juckt, daß er die Linde AG auf dem Weg in den Abgrund managte.
Von 3 Mrd. Umsatz innerhalb eines Jahres auf 2 Mrd. Umsatz herunterwirtschaftete.

Dazu er die Linde AG für sich als einen Selbstbedienungsladen sah und sich mit Optionen satt machte, die strategischen Posten im Aufsichtsrat mit Amigos besetzte ... so daß ihm bereits das halbe Unternehmen gehört... nee,nee, alles nur dummes und hohles Gelabere ... von wegen unsere "Eliten". Dampfplauderer auf der ganzen Linie, alle.

Unität versus Realität

Apropos Uni, als der Panther an seiner Diss arbeitete, da sein Doktorvater selten Zeit hatte, die vielen Nebengeschäfte..., deshalb betreute den Boleslaus dem sein kluscheißerischer Assistent. Dieser Dummbeutelquatscher hatte bereits die selten dämliche Art seines Profs drauf.

Egal, er meinte eines Tages zum Boleslaus, als er sah, mit welcher Genialität Boleslaus Zusammenhänge aufzeigte, also in den ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen im Rahmen seiner Diss, sagte doch dieser Volltrottel zu ihm:

"Wenn die Wirtschaft doch endlich mal auf uns hören würde!"

Die Betonung lag dabei auf uns, nicht auf Boleslaus, der ja die Zusammenhänge aufzeigt, nein auf dem Lehrstuhl natürlich, dessen tragende Säule ja besagter Trottelassitent, besagten Trottelprofs war, war...!

Ein Volk von Sparern

Lusitg ja auch, daß sie die Metapher "Steuerstundungsmodell" nun bis zum BFH rumgesprochen hat. Naja, die Jungs haben ja selbst solche Steuersparmodelle gezeichnet und dort ihr schwer erarbeitetes Richtergehalt, versenkt!

Und, Her BFH, entweder gibt es "steuerliche Vorteile" oder es gibt sie nicht - und Steuerstundung ist kein Steuervorteil, es wird die zu zahlende Steuer ja nur gestundet (wie lange, in welcher Höhe usw. davon redet niemand), also ist es nur ein Zinsvorteil, der dann aber auch wiederum ins Gegenteil umschlagen kann... eins kann ich euch sagen Jungs vom BFH, die Steuervorteile die der Boleslaus gestaltet hat, das waren stets Steuereinsparmodelle... er hat nämlich den Kommisionsprofessor Unrat durchschaut, irgendwann - später mal, in der wahren Realität, fern von Uniquatsch.

"Der BFH hat sich erstmals zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15b EStG (Verlustausgleichbeschränkung für Steuerstundungsmodelle) geäußert und klargestellt, dass ein Steuerstundungsmodell Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer Einkünfte voraussetzt (BFH, Urteil v. 6.2.2014 - IV R 59/10; veröffentlicht am 26.3.2014).

Hintergrund: Nach § 15b Abs. 1 Satz 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Ein Steuerstundungsmodell liegt nach § 15b Abs. 2 EStG vor, wenn auf Grund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen."

Ein Volk von Sparern

Lusitg ja auch, daß sie die Metapher "Steuerstundungsmodell" nun bis zum BFH rumgesprochen hat. Naja, die Jungs haben ja selbst solche Steuersparmodelle gezeichnet und dort ihr schwer erarbeitetes Richtergehalt, versenkt!

Und, Herr BFH, entweder gibt es "steuerliche Vorteile" oder es gibt sie nicht - und Steuerstundung ist kein Steuervorteil, es wird die zu zahlende Steuer ja nur gestundet (wie lange, in welcher Höhe usw. davon redet niemand), also ist es nur ein Zinsvorteil, der dann aber auch wiederum ins Gegenteil umschlagen kann... eins kann ich euch sagen Jungs vom BFH, die Steuervorteile die der Panther gestaltet hat, das waren stets Steuereinsparmodelle... er hat nämlich den Kommisionsprofessor Unrat durchschaut, irgendwann - später mal, in der wahren Realität, fern von Uniquatsch.

"Der BFH hat sich erstmals zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15b EStG (Verlustausgleichbeschränkung für Steuerstundungsmodelle) geäußert und klargestellt, dass ein Steuerstundungsmodell Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer Einkünfte voraussetzt (BFH, Urteil v. 6.2.2014 - IV R 59/10; veröffentlicht am 26.3.2014).

Hintergrund: Nach § 15b Abs. 1 Satz 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Ein Steuerstundungsmodell liegt nach § 15b Abs. 2 EStG vor, wenn auf Grund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen."
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Zuletzt aktualisiert: 18. Dez, 18:02

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